Um die Sicherheit auf See zu erhöhen und Gefahren während des Seefracht-Transports zu minimieren hat die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Änderungen am „International Convention for the Safety of Life at Sea“ (SOLAS) vorgenommen:

Ab dem 1. Juli 2016 sind der Verlader oder sein Spediteur verpflichtet, dem Carrier und dem Terminalbetreiber die Angaben über das Ladungsgewicht (VGM – Verified Gross Mass) zur Verfügung zu stellen. Dies kann auf den zwei Arten „wiegen“ und „errechnen“ erfolgen.

http://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Cargoes/Containers/Pages/Verification-of-the-gross-mass.aspx